PFLEGEMITTEL

Liegt bei Ihnen oder einem Angehörigen ein Pflegegrad vor? Dann besteht ein Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 40€ pro Monat. Die Pflegekasse trägt in dem Fall die Kosten.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 

Ab dem ersten Pflegegrad stehen Ihnen monatlich 40 € für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel von Ihrer Pflegekasse zu. 

Sie füllen einfach unseren Antrag aus und wir reichen diesen bei Ihrer Pflegekasse ein, sobald wir eine Genehmigung von Ihrer Pflegekasse erhalten haben, melden wir uns bei Ihnen und Sie dürfen monatlich Ihr Pflegepacket beziehen. 

Zu den Produkten gehören: 

  • Einweghandschuhe 
  • Bettschutzunterlagen zum Einmalgebrauch 
  • Bettschutzeinlagen wiederverwendbar 
  • Fingerlinge 
  • Mundschutz 
  • Schutzschürzen zum Einmalgebrauch 
  • Schutzschürzen wiederverwendbar 
  • Händedesinfektionsmittel 
  • Flächendesinfektionsmittel 

Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel im Wert von 40 € pro Monat ab Pflegegrad 1.

Qualität

Wir beliefern Sie mit hochwertigen Markenprodukten.​

Keine Formalitäten

Wir kümmern uns um die Beantragung und Abrechnung mit der Pflegekasse.​

Hochwertige und sinnvolle Pflegemittel

Bei uns finden Sie ausschließlich hochwertige Produkte namhafter deutscher Hersteller. Sie haben hier die Wahl zwischen einzelnen Produkten und den jeweiligen Größen sowie Materialien – soweit diese unter den Begriff Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zählen.

Anspruch auf Pflegemittel

Pflegende Angehörige, die in häuslicher Umgebung einen pflegebedürftigen Menschen betreuen, haben in der Regel reichlich zu tun. Oftmals fehlt Ihnen die Zeit, um sich mit den rechtlichen Aspekten der Pflege zu beschäftigen. Daher sollten Sie wissen, dass die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von der Pflegekasse übernommen werden. Um diese Kosten geltend machen zu können, muss die pflegebedürftige Person bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Anspruch richtet sich nach drei folgenden Kriterien.

Die Pflegekassen stellen

  • allen pflegebedürftigen Menschen (nach § 14 SGB XI)
  • mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 (§ 15 SGB XI),
  • die in einem häuslichen Umfeld gepflegt werden,

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zur Verfügung. Die Pflege muss von Angehörigen oder einem Pflegedienst durchgeführt werden.

Pflegemittel bestellen

Wenn die drei oben genannten Kriterien erfüllt sind, steht jedem pflegebedürftigen Menschen monatlich ein Betrag von 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu.

Um Kosten für die Pflegehilfsmittel erstattet zu bekommen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Am Anfang sollten Sie einen schriftlichen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse stellen. In den meisten Fällen genügt ein formloser Antrag oder ein ausgefülltes Formular zur Kostenübernahme.

Das sagen unsere Kunden

Sehr Stabil, Robust und Schnell

Der Elektromobil Invacare Comet HD ist auch für kräftige Fahrer geeignet. Dieses Seniorenmobil hat einen besonders kräftigen Motor und eine Belastbarkeit von bis zu 220 kg. Optisch modernes Design mit Lichtanlage. Der Comet ist zuverlässig.

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Weitere Leistungen

UMFANGREICHE LEISTUNGEN UND ALLES AUS EINER HAND.

Zusätzlich zu unserem Sanitätshaus finden Sie bei uns auch weitere Leistungen, die weit über die reine Versorgung mit Hilfsmitteln hinaus gehen. Ob Immobilienverwaltung, behindertengerechter Ausbau Ihrer Immobilien oder Betreuungs- und Entlastungsleitungen – wir sind Ihr Ansprechpartner für alle Themen rund um die Versorgung Pflege- und Hilfsbedürftiger.

Wenn die Zeit ihre Spuren an Ihrem Haus hinterlassen hat oder Ihre Lebenssituation sich geändert hat, sind wir gerne für Sie da. Wir bieten Ihnen behindertengerechten Ausbau von Wohnungen und Häusern. Auch wenn es darum geht, dass Sie ihr Haus renovieren möchten, Wohnzimmer oder Badezimmer verändern, die Wände herausnehmen oder versetzen usw. sind wir der richtige Partner für Sie.

Wir helfen im Alltag, wenn Sie diesen nicht mehr ganz alleine bewältigen können. Unser Ziel ist es, die Ressourcen der Pflegebedürftigen Menschen und Ihrer Bezugspersonen/Pflegepersonen aufrechtzuerhalten und zu fördern, damit die Möglichkeit in der häuslichen Umgebung so lange wie möglich zu bleiben besteht.

Wir kümmern uns um die Verwaltung Ihrer Immobilien, wenn Sie dieses wünschen. Vor allem, wenn eine hilfsbedürftige Person oder deren Angehörige sich nicht mehr ausreichend um die Verwaltung oder Pflege der eigenen Immobilie sind, stehen wir Ihnen zur Seite und kümmern uns um alle notwendigen Schritte.